Grenzgeschichte DG - Autonome Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

 

 

Über das Elend der Arbeiterkinder im 19. Jahrhundert im Eupener Land  

Im Folgenden veröffentlichen wir auszugsweise verschiedene Dokumente zur Lage der Arbeiterkinder in der Eupener Industrie des 19. Jahrhunderts.
Der Zaungast entnimmt diese P
asagen dem demnächst veröffentlichten Geschichtsbuch „Materialien zur Arbeitergeschichte des Eupener Landes“ (Arbeitstitel), das acht arbeitslosen Arbeitnehmern im Rahmen eines CST-Projektes der VHS die Möglichkeit bot „ihre Geschichte zu schreiben“.

Die Ausbeutung der Kinder in den Fabriken und Bergwerken stellt eines der schrecklichsten Kapitel der Arbeitergeschichte dar.
Nicht nur in England und Frankreich wurden teilweise schon drei-bis vierjährige Kinder zu den schwierigsten und unwürdigsten Arbeiten herangezogen, auch im Rheinland mußten die Proletarierkinder schon frühzeitig dazu beitragen, den kargen Lebensunterhalt der Familie zu sichern.
Näheres Material über die Kinderarbeit im Rheinland verdanken wir einer Untersuchung, die der preußische Minister Altenstein hier in den zwanziger Jahren des 19. Jahrhunderts durchführen ließ. Demnach wurden z.B. im Kreis Geldern schon Vierjährige zum Wollspinnen herangezogen, 125 von ihnen hatten stets nachts zur Arbeit zu erscheinen; in Düsseldorf waren insgesamt 3300 Kinder in der Textilindustrie beschäftigt. Nach diesem Bericht wiesen alle Kinder „bleiche Gesichter, matte und entzündete Augen, aufgeschwollene Leiber, aufgedunsene Backen, geschwollene Lippen und Nasenflügel, Drüsenanschwellungen, Hautausschläge und asthmatis
che Anfälle auf". Im Kreis Aachen wurden Kinder vom sechsten Lebensjahr an teilweise bis zu zwölf Stunden täglich in die Nadel-, Glas-, und Textilfabriken hineingezwängt; ihre Altersgenossen in Mönchengladbach brachten es sogar bis auf siebzehn Arbeitsstunden täglich. Über das Schicksal der Arbeiterkinder in den Mönchengladbacher Textilfabriken (und in Eupen wird es nicht viel anders ausgesehen haben, H.R.) heißt es in dem Bericht: „Die Kinder arbeiteten stets in Reih und Glied mit den Erwachsenen. Die ganze Arbeitszeit über blieben sie ununterbrochen in der Fabrik, selbst ihr Mittagsmahl, oft nur in einem Stückchen Brot bestehend, schlangen sie zugleich mit dem Staube des Spinnsaals in sich hinein; von Bewegung an frischer Luft war keine Rede, wo sollten sie bei schlechtem Wetter und bei der Kälte in ihrer dürftigen Kleidung hin?
Das Resultat war: Schwächlinge, übermüdet, der Kopf grindig, die
Augen triefend, die Brust schwindsüchtig, der Magen leidend; zum Militärdienst taugten sie nicht, in die Schule kamen sie nicht, und verirrte solch ein Geschöpf sich einmal dahin, so fand es wenigstens auf einige Augenblicke den Schlaf und die Ruhe, welche ihm sonst die schreckliche Stimme des Werkmeisters raubte".

1839 kam es dann zu einer gewissen Einschränkung der Kinderarbeit in Preußen Verbot der Fabrikarbeit für Kinder unter 9 Jahren, Beschränkung der täglichen Arbeitszeit bis zum
16. Lebensjahr auf 10 Stunden. Dies geschah jedoch nicht aus humanitären Gründen, sondern einzig und allein deshalb, weil Preußen kräftige und gesunde Soldaten brauchte, denn mit den in den Fabriken zu Schunde gerichteten jungen Männern konnte man keinen Krieg führen.

Nachdem wir nunmehr einiges über die Kinderausbeutung im
Allgemeinen gebracht haben, möchten wir jetzt an Hand von einigen Dokumenten die Lage der Fabrikarbeiterkinder in unserer Gegend zur damaligen Zeit verdeutlichen.
Das erste Dokument ist ein Protestschreiben der Handelskammer zu Eupen an die Regierung in Aachen vom 3. Juli 1835, indem diese sich über eine Regierungsverfügung vom 16. April des gleichen Jahres beschweren, dass Kinder erst nach dreijähriger Schulzeit zur Fabrikarbeit herangezogen werden sollten.



Fabrikarbeiterkinder in der Haagstraße in Eupen um 1914


Abschrift
Eupen den 3. Juli 1835

Den Schulunterricht, der auf den Fabriken beschäftigten Kinder betreffend.

In Folge der verehrlichen Verfügung Königl. Regierung vom 16. April 1835, versammelt sich die Handelskammer heute, und beehrt sich auf die darin gestellten Anträge folgendes zu erwiedern.

1.
bei dem sehr lebhaften Gange der Fabriken würde es im jetzigen Augenblicke höchst störend auf die Industrie einwirken, wenn unter den gegenwärtig beschäftigten Kindern diejenigen ausgewiesen werden sollten, welche keinen 3 jährigen Schulunterricht genossen haben, in dem dieselben nicht durch andere, die dieser Verpflichtung genügt hätten, ersetzt werden könnten.
Einer Bestimmung jedoch, dass künftig kein Kind in den Fabriken aufgenommen werden dürfte, welches nicht durch Zeugnis eines Schullehrer dorthin könne,
dass es einen dreijährigen regelmäßigen Schulunterricht genossen hätte, steht nach unserer Ansicht nichts entgegen, vielmehr dürfte eine solche scharf gehandhabte Verfügung die Eltern veranlassen, selbst darauf zu dringen, und darüber zu wachen, dass ihre Kinder die Schule gehörig besuchen, während jetzt in einzelnen Fällen gerade das Gegentheil geschieht.
2. Die Bestimmung, dass die in den Fabriken beschäftigten Kinder wöchentlich mindestens 3 Stunden Schulunterricht erhalten sollten, scheint uns unausführbar, denn es fehlt sowohl an Lehrern als auch an Localien um diesen Unterricht in den Fabriken selbst ertheilen zu lassen, (eine in einer hiesigen Fabrik bestehende Schule musste aus
Mangel eine
s Lehrers aufgegeben werden). Und die Kinder zur Theilnahme an diesem Unterricht in die gewöhnlichen Schullokale zu senden, würde die Arbeit während mehreren Stunden unterbrechen, also würde störend auf die Industrie einwirken, ohne dass ein entsprechender wirtschaftlicher Nutzen dadurch erzielt werden dürfte. Sollten die Kinder aber alle an den Sonntagen in den Schulen 3 Stunden vereinigt werden, so würden diese Lokale wieder nicht ausreichen und die Lehrer nicht in Stande seyn, denselben auch nur theilweise einen mangelhaften Unterricht zu geben. Zudem möchten Lehrer und Schüler, nachdem sie die ganze Woche hindurch ihr Tagwerk mühsam verbracht haben, nicht wohl im Stande, auch nicht geneigt seyn, die ihnen an den Sonntagen
vergönnte Erholung zu diesem Zwecke zu verwenden.
Es scheint uns am gerechtmässigten die Erfüllung dieses Wunsches der höheren Behoerde, d
er Philantropie der Fabrikanten zu überlassen, und soweit Raum und Lehrer es zulassen, durch ihre Vermittlung den Kindern einen solchen fortgesetzten Unterricht angedeihen zu lassen.
Der Wunsch aber, die Arbeitszeit der Kinder auf eine bestimmte Zeit etwa 10 Stunden fest
zusetzten, ist durchaus unthunlichst, denn 1tens fehlt es an der nöthigen Anzahl Kinder um die abgehenden zu ersetzen; 2tens sind die meisten Etablissements von der Stadt ziemlich entfernt, ein solcher Wechsel der Kinder wäre also schon deshalb schwer ausführbar.
3tens ist die Arbeit der Kinder an sich auch nicht sehr ermüdend, es bleibt ihnen von Zeit zu Zeit Gelegenheit, sich auszuruhen, oder zu spielen. Sie haben meistens viele körperliche nicht ermüdende Bewegung in gesunden, reinen und luftigen Räumen, und wenn sie auch nur 10 Stunden arbeiteten, würden sie die übrige Zeit auf den Strassen spielend oder gar Unfug treibend herumschwärmen und ihre Kleider zerreissen, während sie jetzt durch ihren Verdienst die Haushaltung ihrer Eltern unterstützen.
Deshalb hegen wir die feste Überzeugung, dass diese besagte Bestimmung weit entfernt eine Wohltat für die Kinder zu seyn, eher physisch und moralisch nachtheilig auf sie einwirken würde. Endlich finden wir uns noch veranlasst zu bemerken, dass in unserer Stadt überhaupt schon manch zweckmässige Einrichtung für den Unterricht der Kinder besteht, wohin namentlich die zwe Armenschulen zu rechnen sind, uns dass in dieser Hinsicht die in Rede stehenden Anordnungen für unseren Ort weniger nothwendig seyn dürften, als in anderen? besonders da auch der bei weitem grössere Theil der Eltern aus der geringeren Klasse die Nützlichkeit des Unterricht der Kinder besteht, wohin namentlich die zwei Armenschulen zu rechnen sind, und dass in dieser Hinsicht die in Rede stehenden Anordnungen für unseren Ort weniger Nothwendig seyn dürften, als in anderen,

gez. v. Grand-Ry FF Gülcher von Scheibler die Handelskammer
SALM BOHNE



Straßenarbeiten vor einer Arbeiterwohnung in Eupen


Deutlicher konnte man den Unternehmerstandpunkt nicht formulieren; nicht der Arbeiter interessierte, der seine Arbeitskraft in die Fabrik trug, sondern lediglich die Produktion und der Profit?
Es folgt im Originaltext nunmehr die durch den Eupener Landrat gemeinsam mit Ober-Pfarrer Vincken formulierte Antwort auf eine Anfang 1844 ergangene Anfrage der Regierung, ab die Kinder in den Fabriken moralisch oder sittlich gefährdet seien? Unter Gefährdung verstand man vor allem, dass die Kinder und auch andere Proletarier, ihre missliche Lage erkennen könnten, und dass es zu Aufruhr gegen die Ordnung käme.

Nach Anführen der Debatte des preussischen Landtages über den «Ergänzungsentwurf zum Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken» aus dem Jahre 1853, in dessen Verlauf u.a. Advokat Dr. Lingens, Abgeordneter für den Wahlkreis Aachen-Land-Eupen intervenierte, sowie dem Abdruck eines Schreibens des Aachener Landrat und Polizeidirektors «Betreffend: Die Benutzung jugendlicher Fabrikarbeiter zur Bettelei», geht es im ursprünglichen Text weiter.

Der folgende Bericht des Eupener Landrates Sternikel vom September
1874 bringt uns Einzelheiten, welchen Bedingungen die damals 127
männlichen und 115 weiblichen jugendlichen Arbeitskräfte im Alter
zwischen dem 14. und 16. Lebensjahre in den Fabriken des Kreises
Eupen unterworfen waren. Der Bericht zeigt auch, dass dem Landrat
mehr am Wohl der hiesigen Industrie gelegen war, als an dem der dort
Beschäftigten.

Bericht der Regierung
1. Arbeitszeit

17. Arbeiter zwischen 12 und 14 Jahren
sollen höchstens 6, Arbeiter zwischen 14 und 16 Jahren höchstens 10 Stunden täglich beschäftigt sein.

18. Ist anzunehmen, dass diese
Bestimmungen vielfach noch nicht zur Ausführung gelangt sind oder zeitweise nicht beachtet werden.

19. Würden sich gesetzliche Bestimmungen empfehlen, welche eine schärfere Controle ermöglichen, namentlich für Arbeiter unter 14 Jahren:
Bestimmungen, wonach die nämlichen Kinder nur vor oder nur nach der Mittagspause (oder einer Gewissen Tagesstunde) beschäftigt werden dürfen, für Arbeiter unter 16 Jahren:
Bestimmungen, wonach die Arbeitgeber gehalten würden, Anfang und Ende der Arbeitszeit und der Pausen in der Fabrik anzuschlagen oder der Behörde anzuzeigen.

20. Würden derartige Bestimmungen erlassen werden können, ohne die Dispositionen in dem Fabrikbetrieb in empfindlicher Weise zu hemmen?


3. Verschärfung des Gesetzes.

24.
Ist eine Verschärfung der Bestimmungen über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter im Interesse der letzteren anzurathen und zwar für Arbeiter unter 16 Jahren
Durch eine Verkürzung der gesetzlichen Arbeitszeit?
Durch ein Verbot der
Beschäftigung in gewissen Industriezweigen oder mit gewissen Arbeiten darin?
Für einige weitere Alter
sklassen durch Einführung einer gesetzlichen Arbeitszeit?
Durch Einschränkung
oder Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit?

25.
Würden die in Vorschlag zu bringenden Massregeln den Nahrungsstand der Arbeiterfamilie beeinträchtigen, indem namentlich -ohne Ersatz für den ausfallenden Verdienst das Einkommen unter das Bedürfnis hinabgedrückt würde?
Oder indem den jugendlichen Arbeitern Gelegenheit zu Arbeit und Verdienst andererseits mangeln würde?

26. Würden die in Vorschlag zu bringenden Massregeln die Betriebsverhältnisse des Industriezweiges erschüttern, indem namentlich
die von jüngeren Arbeitern versehenen Arbeiten zur Wahrnehmung durch ältere Leute sich nicht eigenen würden?
die Ausbildung der Arbeiter und dadurch die Erhaltung eines Stammes kräftiger Arbeiter erschwert würde? die Heranziehung älterer Arbeiter eine Verteuerung der Arbeiten und eine
durch die Concurrenzverhältnisse ausgeschlossene Preissteigerung der Fabrikate nach sich ziehen würde?

dem gegenüber zu setzen


Antwort des Eupener Landrates Sternikel
17. Die gesetzlichen Vorschriften über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter werden gewissenhaft beobachtet.

18. Nein, dieselben kommen zur Ausführung
und werden durch den Fabrikinspector scharf controliert.

19.
Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen genügen vollständig; es existieren hier keine Fabrikschulen und die Kinder werden allgemein erst nach Entlassung aus der Volksschule nach vollendetem 14.ten Lebensjahr zur Arbeit in den Fabriken angenommen, so dass Kinder von 12 bis 14 Jahren hier in Fabriken nicht beschäftigt sind.

Die in Vorschlag gebrachten Anordnungen für Arbeiter unter 16 Jahren sind hier bereits eingeführt auf Grund des der Instruction für den Fabriken-lnspector des Regierungsbezirk Aachen vom 25.7.18542No. 16562.

20.
Die Controle über die bestehenden und etwa noch zu erlassenden Bestimmungen kann in vollständig hinreichender Weise durch den Fabriken-lnspector gehandhabt werden.

24. Eine Verschärfung der in Kraft
stehenden Bestimmungen über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter erscheint in deren Interesse nicht nöthig, insbesondere auch nicht eine gesetzliche Verkürzung der Arbeitszeit für Arbeiter unter 16 Jahre weil eine solche einerseits die hiesige Industrie schädigen würde, und andererseits kein Zweig der Tuchfabrikation oder Wollspinnerei einen Aufwand von körperlicher
Anstrengung erfordert, der dem Alter und der Entwicklung des Arbeiters als nachtheilig zu erachten wäre.

Die Einführung einer gesetzlichen Arbeitszeit für Altersklassen über 16 Jahren allein für Deutschland, kann aus dem sub 16 angeführten Gründen nicht empfohlen werden. Sonntagsarbeit kommt hier nicht vor. Einem absoluten Verbot der Nachtarbeit kann noch nicht das Wort geredet werden, wohl aber einer Einschränkung derselben, deren Bemessung indessen unter Berücksichtigung der benachbarten belgischen Concurrenz zu treffen wäre.

25.
Die Unterstellung würde unzweifelhaft eintreffen, da ein Ersatz für den ausfallenden Verdienst nicht entdeckt werden kann, indem den jugendlichen Arbeitern Gelegenheit zu einer anderen lohnenden Beschäftigung nicht geboten werden kann.

26. Das Inslebentreten der Frageweise in
Vorschlag gebrachten Massregeln, würde die Betriebsverhältnisse der hiesigen Tuchfabriken und Wollspinnereien ganz darviliren und aufs empfindlichste schädigen. Es gibt in den genannten Industrien Beschäftigungen, die nicht von den alten, sondern von den jugendlichen Arbeitern wahrgenommen werden müssen, um letztere zu schwierigen und besser bezahlten Verrichtungen heranbilden zu können.
Könnte man auch -
was hier überhaupt wegen Mangels an Arbeitskräften nicht möglich - die jugendliche Arbeit durch Männerarbeit ersetzen, so würde für letztere eine Lohnsteigerung die Folge sein, welche concurrenzunfähig machen müssen.


Die Kinderarbeit blieb auch in den folgenden Jahrzehnten grausame Wirklichkeit. Nach der Berufs- und Gewerbestatistik von 1895 waren im Deutschen Reich 214.954 Kinder unter 14 Jahren in Landwirtschaft, Industrie und im häuslichen Dienst tätig. Eine amtliche Untersuchung die auf Druck der Junker und Großgrundbesitzer zustande kam, die in den obigen Zahlen den landwirtschaftlichen Anteil als für zu groß erachteten, brachte so erschütternde Zahlen, dass die Reichsregierung sich zunächst nicht traute, sie zu veröffentlichen. Alles in allem waren hiernach eine Million Proletarierkinder - ein Achtel aller Schulkinder - in Arbeit. Eine von Lehrern durchgeführte Untersuchung brachte noch schlimmere Ergebnisse, durch die die Öffentlichkeit erheblich aufgeschreckt wurde.

M
it einem Gesetz aus dem Jahre 1903 wurde alle Erwerbsarbeit von Kindern unter 12 Jahren - die ja neben der Schule stattfinden musste -verboten. Ältere Schulkinder durften nach diesem Gesetz maximal drei Stunden arbeiten, nicht während der Zeit nach acht Uhr Abends und nicht vor dem Schulunterricht. Weiter durften aber Kinder unter bestimmten Bedingungen ab 10 Jahren im eigenen Hause tätig sein und auch für die Landwirtschaft galt dieses Gesetz nicht. Hierzu wurde ebenfalls eine Untersuchung durchgeführt, die aber so furchtbares Material zusammenbrachte, dass sie erst 1925 veröffentlicht wurde.

 

 

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EXTERNE AUFTRÄGE


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Demokratieerziehung in Brüssel


Vertretung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der „Task Force for International Cooperation on Holocaust Education, Remembrance and Research“


Vertretung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im pädagogischen Beirat des „Jüdischen Museums der Deportation und des Widerstandes in Mechelen“


Vertretung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Verwaltungsrat der Gedenkstätte Breendonk



 

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